AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Wichtige Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1  Zustandekommen des PWW-Projektauftrages
Der Projektauftrag zwischen der Praxisorientierten Weiterbildung Weidlich (nachfolgend PWW genannt), Greschbachstraße 19, 76229 Karlsruhe und dem Teilnehmer/-in kommt mit der Anmeldung zu dem Seminar zustande.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/-in die PWW Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

§ 2  Anmeldung zum PWW-Tagesseminar
Die Anmeldung zur Teilnahme an den PWW-Seminaren muss schriftlich erfolgen.
Hierzu können Sie das PWW-Kontaktformular nutzen.

Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten (maximal
8 Teilnehmer/-innen, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung zum gewünschten Seminartermin somit nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung von Seiten PWW an Sie versendet.

§ 2.1  Anmeldung zum PWW-Inhouse-Seminar
Details zu PWW Inhouse-Seminaren sind im Projektauftrag "Weiterbildung" genannt und werden individuell mit dem Auftraggeber erarbeitet.

§ 3  PWW-Leistungsumfang
Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der PWW-Seminarbeschreibung spezifiziert.

§ 4  Vergütung bei PWW-Tagesseminaren
Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer/-in unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Maßnahme nach Erhalt der entsprechenden PWW Rechnung zahlbar.

§ 4.1  Vergütung bei PWW-Inhouse-Veranstaltungen
Die Vergütung ist in Anlage 1 "Projektumfang und Vergütung" des Projektauftrages "Weiterbildung" geregelt.

§ 5  Stornierung durch Teilnehmer/-in
Der Teilnehmer/-in kann bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Wird diese Frist eingehalten entstehen keine weiteren Kosten. Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet.

Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen am Seminartag wird statt der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 35,00 Euro berechnet.

§ 6  Kündigung (Absage) von PWW-Seminaren
PWW-Seminare finden bereits mit drei Teilnehmer/-innen statt, sodas eine Kündigung (Absage) aufgrund zu geringer Teilnehmer fast ausgeschlossen ist. Sollte ein Dozent aus wichtigem Grund (Krankheit) das Seminar nicht leiten können, wird dieser umgehend für Ersatz sorgen. PWW-Seminare finden ab drei Teilnehmer/-innen statt. Ausgenommen ist selbstverständlich höhere Gewalt.

§ 7  Änderungen von PWW-Seminaren
Die PWW behält sich vor, fachliche Inhalte permanent weiter zu entwickeln und diese in neue geringfügig, geänderte Lehrgangsinhalte aufzunehmen.

§ 8  PWW-Haftung
PWW haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit PWW deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die PWW haftet auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss gilt nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden.
Die PWW behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.

§ 9  Urheberrecht
Die begleitenden Veranstaltungsunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung von PWW vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.

§ 10  Datenschutz
Der Teilnehmer/-in erklärt sich mit der Bearbeitung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung einverstanden. Der Teilnehmer/-in ist widerruflich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Anschrift, Kursdaten, Art der besuchten Weiterbildung zu schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (PWW-Werbung) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

§ 11  Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand ist Karlsruhe. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche ersetzt.

PWW Praxisorientierte Weiterbildung Weidelich
27. Januar 2016